Nachdem am 1. Jänner aus völlig unerfindlichen Gründen kaum jemand zum TuesdayClub kam, müssen wir diesmal zu drastischeren Maßnahmen greifen:
Amt für monatl. Vergnügungen
Sektion Wien-West
12., Schönbrunnerstr. 222
Parteienverkehr Dienstags 22-5 Uhr
DVR: 000U4
VORLADUNG
Sie haben sich als mündiger Staatsbürger gemäß des Vergnügungsgesetzes folgendes(er) Vergehen(s) schuldig gemacht:
1) Nichtbeachtung von § 128 VgsG laut verordnung Vng 78/B2; 2) Keine behördliche Genemigung für Betätigungen laut § 56 ZbkG Abs,4 Zeile 3 Wort 16 Buchstabn4 angesucht zu haben; 3)Verwendugn von lt. § 5,4 Vol.% verbotenene Substansn vor, wärhrend und nach der Ausübung einer Flatulenz
Sie haben dadurch folgende Vergnügungsvorschrift(en) verletzt:
1) § 128 VgsG; 2) §57 UNlG; 3) § 5,4 Vol.% Alk
Wegen dieser Verwaltungsübertretung(en) wurde(n) über Sie folgende Strafe(n) verhängt:
I) 1) 2.-, 2) 5,50, 3) 2,50 (Geldstrafe in Euro)
II) Zwangsverabreichung eines Begrüßungsgetränkes und Erduldung einer Happy Hour
III) Anschliessende Strafarbeit zu vorgeschribenen Rhütmen
Zum Zwecke der Vollstreckung der gegen Sie verhängten Strafe(n) haben Sie sich am 8. Januar 2019 im o. angeführten Amt zu den ebenso angeführten Amtsstunden einzufinden.
Gegen diese Vorldg. ist kein Rechtsmittel zulässig